LAG Hamm - Urteil vom 17.06.1999
4 Sa 2587/98
Vorinstanzen:
ArbG Siegen, vom 21.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 304/98

LAG Hamm - Urteil vom 17.06.1999 (4 Sa 2587/98) - DRsp Nr. 2000/8306

LAG Hamm, Urteil vom 17.06.1999 - Aktenzeichen 4 Sa 2587/98

DRsp Nr. 2000/8306

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Berichtigung eines qualifizierten Zeugnisses.

Die Beklagte betreibt eine Metallrohrzieherei und beschäftigt mehr als 100 Arbeitnehmer. Bei ihr war der am 01.12.1962 geborene Kläger seit dem 20.08. 1981 als Arbeiter beschäftigt. Er hatte zunächst an der Trommel, dann an der Ziehbank, an der Fixbeize und an der Tandemmaschine gearbeitet. Ob er auch am Ofen eingesetzt gewesen ist, ist zwischen den Parteien streitig.