Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung von Karenzentschädigung für die Unterlassung von Wettbewerb nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Parteien in Anspruch. Dabei geht der Streit der Parteien in erster Linie darum, ob sich der Kläger in dem vertraglich vereinbarten Umfang des Wettbewerbs enthalten hat. Weiter streiten die Parteien darüber, ob der etwa zu seinen Gunsten entstandene Anspruch auf Zahlung von Karenzentschädigung durch eine von der Beklagten erklärte Aufrechnung mit verschiedenen Gegenansprüchen teilweise zum Erlöschen gebracht worden ist.
Der am 23.03.1941 geborene Kläger ist Facharzt für Chirurgie. Er trat am 01.01.1979 als Oberarzt am St.-G.-Krankenhaus in F. in die Dienste der katholischen Kirchengemeinde St.-G.. in F. als Träger des vorgenannten Krankenhauses, welches über 120 Betten verfügt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|