LAG Hamm - Urteil vom 25.10.2000
4 Sa 821/00
Fundstellen:
DZWIR 2001, 245
GmbHR 2001, 925
KTS 2001, 275
ZInsO 2001, 335
Vorinstanzen:
ArbG Siegen - 2 (1) Ca 533/99 - 24.3.2000,

LAG Hamm - Urteil vom 25.10.2000 (4 Sa 821/00) - DRsp Nr. 2006/2358

LAG Hamm, Urteil vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 4 Sa 821/00

DRsp Nr. 2006/2358

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses.

Die Gemeinschuldnerin war eine in der Rechtsform der GmbH betriebene Handelsgesellschaft. Sie war unter der Register-Nr. HRB 3441 im Handelsregister des Amtsgerichts Siegen mit dem Unternehmensgegenstand: "Handel mit Kunststoffverarbeitungsmaschinen, Maschinenzubehör sowie die Aufstellung von Kunststoffverarbeitungsmaschinen" eingetragen. Sie war durch Gesellschaftsvertrag vom 24.02.1989 gegründet worden und hat unter dem Namen "H...... GmbH" firmiert. Ihr Geschäftsführer war der Kaufmann C....... T...... H...... . Durch Beschluß des Amtsgerichts Siegen vom 22.03.1999 (25/11 N 127/98) ist über das Vermögen dieser Gesellschaft das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt worden.