LAG Köln - Urteil vom 09.07.1991
4 Sa 338/91
Normen:
TVG § 4 ;
Fundstellen:
NZA 1992, 8
Vorinstanzen:
ArbG Köln - 19.03.1991 - 16/5 Ca 5255/90 ,

LAG Köln - Urteil vom 09.07.1991 (4 Sa 338/91) - DRsp Nr. 1999/8199

LAG Köln, Urteil vom 09.07.1991 - Aktenzeichen 4 Sa 338/91

DRsp Nr. 1999/8199

Der Drittschuldner, der trotz der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses weiterhin dem Schuldner auch den pfändbaren Teil seines Lohns auszahlt, kann sich nicht auf den Ablauf tariflicher Ausschlußfristen berufen, wenn der Gläubiger ihn später auf Zahlung des pfändbaren Teils des Lohns des Schuldners in Anspruch nimmt.

Normenkette:

TVG § 4 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der Beklagten im Wege der Drittschuldnerklage Abführung des pfändbaren Einkommens des Schuldners H. in Höhe von insgesamt 2.415,40 DM nebst Zinsen.