LAG Köln - Urteil vom 20.12.2000
7 Sa 1287/99
Normen:
BAT § 33 § 23 Bewährungsaufstieg ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 13.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2736/99

LAG Köln - Urteil vom 20.12.2000 (7 Sa 1287/99) - DRsp Nr. 2002/15282

LAG Köln, Urteil vom 20.12.2000 - Aktenzeichen 7 Sa 1287/99

DRsp Nr. 2002/15282

»Es ist dem Arbeitgeber nicht verwehrt, dem Verlangen des Angestellten nach Höhergruppierung aufgrund Bewährungsaufstiegsbestimmungen entgegenzuhalten, dass der Angestellte von Anfang an zu hoch eingruppiert gewesen sei, vgl. BAG, Urteil vom 08.10.1997 - 4 AZR 167/96 - unter II 1 d der Gründe. Ein Angestellter, der zu hoch eingruppiert worden ist, kann allenfalls darauf vertrauen, diese Eingruppierung zu behalten, nicht aber darauf, dass die zu hohe Eingruppierung zu einer noch höheren falschen Eingruppierung führt.«

Normenkette:

BAT § 33 § 23 Bewährungsaufstieg ;
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 13.08.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2736/99