1. Die Beschwerde der beteiligten Arbeitgeberin wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A. Die Beteiligten streiten im hiesigen Beschlussverfahren um die Versetzung von inzwischen noch 15 Arbeitnehmern im Rahmen des Projektes "one!", das die Reorganisation des Bereichs Support/Querschnitt der Arbeitgeberin betrifft.
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