ArbG München, vom 15.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 20062/02
LAG München - Urteil vom 20.04.2004 (8 Sa 1273/03) - DRsp Nr. 2005/21425
LAG München, Urteil vom 20.04.2004 - Aktenzeichen 8 Sa 1273/03
DRsp Nr. 2005/21425
»1. Kein Anspruch auf interne Fortbildung zum Flugkapitän ohne erfolgreiche Teilnahme am Command Assessment Board Interview (= CABI = Prüfungsgespräch) auf Grund Arbeitsvertrag - "Maßgeblichkeit des Senioritätsprinzips" für die interne Aus- und Weiterbildung bedeutet nicht dessen alleinige "Maßgeblichkeit".2. Test Command Assessment (CA) als Teilnahmevoraussetzung für die interne Fortbildung ist nicht grundsätzlich rechtswidrig (so BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 472/01).3. Kein Verstoß gegen die Regelungen des Prüfungsgesprächs (CABI)- durch die Teilnahme eines DLR Psychologen als Berater, wenn ein solcher auch bereits bei einem früheren - erfolglosen - Prüfungsgespräch teilgenommen hat;- durch die Teilnahme einer Vertreterin der Personalabteilung als Protokollführerin, wenn der Bewerber die Regelung des Prüfungsgespräches kennt, wonach sie "auf sein Verlangen ausgeschlossen werden kann" und dies nicht rügt;- durch Nichtausschöpfung des offiziellen Fragekatalogs durch die Prüfer;- durch divergierende Wertungen von Antworten des Kandidaten durch beide Prüfer, wenn beide einheitlich eine negative Entscheidung getroffen haben (= prüferischer Beurteilungsspielraum).«