LAG Nürnberg - Urteil vom 13.05.2015
4 Sa 351/14
Normen:
BBhV § 35; BBhV § 36;
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 24.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 5037/13

LAG Nürnberg - Urteil vom 13.05.2015 (4 Sa 351/14) - DRsp Nr. 2016/3083

LAG Nürnberg, Urteil vom 13.05.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 351/14

DRsp Nr. 2016/3083

Ein positiver Anerkennungsbescheid gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 BBhV eröffnet dem Beihilfeberechtigten nicht die Möglichkeit, die Kurmaßnahme in einer anderen als von Antrag und Anerkennungsbescheid erfassten Einrichtung durchzuführen. Die diesbezügliche Unkenntnis des Antragstellers begründet keinen Ausnahmefall i. S. d. § 36 Abs. 1 Satz 5 BBhV für eine nachträgliche Anerkennung.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 24.04.2014, Az.: 9 Ca 5037/13, wird auf Kosten des Berufungsführers zurückgewiesen.

2. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BBhV § 35; BBhV § 36;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Kostenerstattung einer Rehabilitationsmaßnahme.

Bei dem am 26.12.1963 geborenen Kläger handelt es sich um einen beihilfeberechtigten Mitarbeiter der Beklagten, der bei ihr seit September 1987 beschäftigt ist.