LAG Thüringen - Urteil vom 28.02.2024
4 Sa 166/23
Normen:
BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 05.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 73/23

Außerordentliche Kündigung einer Arztpraxisassistentin wegen nachträglicher Veränderung von Daten in der elektronischen Patientenakte als schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung

LAG Thüringen, Urteil vom 28.02.2024 - Aktenzeichen 4 Sa 166/23

DRsp Nr. 2024/5160

Außerordentliche Kündigung einer Arztpraxisassistentin wegen nachträglicher Veränderung von Daten in der elektronischen Patientenakte als schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung

Die nachträgliche Veränderung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch den Arbeitnehmer stellt eine schwerwiegende arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, dar, die an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 05.07.2023 - 4 Ca 73/23 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.

Die Beklagte betrieb eine Arztpraxis, in welcher sie außer der Klägerin noch zwei weitere Mitarbeitende beschäftigte. Die Patient*innenakten führte sie ausschließlich elektronisch.