Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 05.07.2023 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Berufungsrechtszug noch über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.
Die Beklagte betrieb eine Arztpraxis, in welcher sie außer der Klägerin noch zwei weitere Mitarbeitende beschäftigte. Die Patient*innenakten führte sie ausschließlich elektronisch.
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