Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. November 2017 geändert und der Antrag der Antragstellerin auch im Übrigen abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander Kosten in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
I.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|