LSG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.07.2022
L 3 AS 50/22
Normen:
SGG § 144 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 2; SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 05.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 174 AS 15822/15

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB IINichterreichen eines BeschwerdewertesVerhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Antrag auf mündliche Verhandlung

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2022 - Aktenzeichen L 3 AS 50/22

DRsp Nr. 2022/15928

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II Nichterreichen eines Beschwerdewertes Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Antrag auf mündliche Verhandlung

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 05. Januar 2022 wird als unzulässig verworfen.

Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 144 Abs. 1; SGG § 144 Abs. 2; SGG § 193;

Gründe

I.

Die Klägerin steht beim Beklagten im laufenden Bezug von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und wendet sich – neben der gleichfalls eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde – auch mit der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin (SG) vom 05. Januar 2022.