Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 18. August 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die 1996 geborene Klägerin begehrt die Gewährung von Leistungen nach dem
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