Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die im Rahmen der Gewährung von unterhaltssichernden Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) vom Beklagten vorgenommene Berücksichtigung einer Aufwandsentschädigung für eine Stadtratstätigkeit als Einkommen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|