LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 21.07.2009
5 Sa 336/07
Normen:
BGB § 362; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612;
Vorinstanzen:
ArbG Neubrandenburg, vom 17.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 600/07

Lohnzahlung durch Dritte; unsubstantiierter Erfüllungseinwand der Arbeitgeberin

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.07.2009 - Aktenzeichen 5 Sa 336/07

DRsp Nr. 2009/21236

Lohnzahlung durch Dritte; unsubstantiierter Erfüllungseinwand der Arbeitgeberin

1. Der Schuldner hat darzulegen und zu beweisen, dass eine Zahlung, die der Gläubiger von einem Dritten erhalten hat, zur Erfüllung der Schuld des Schuldners gezahlt wurde. 2. Zahlt der Auftraggeber bzw. Hauptunternehmer an eine irische Gewerkschaft ("Operative Pflasterers and allied Trades Society of Ireland - Dublin and Branches" - O) auf einer Baustelle in Irland nach einem Baustellenbesuch der Gewerkschaft einen größeren Betrag, den diese sodann an die Arbeitnehmer der auf der Baustelle tätigen Nachunternehmer auszahlt, kann man nicht ohne weiteren Sachvortrag annehmen, dass der Hauptunternehmer mit seiner Zahlung rückständige Lohnforderungen des Nachunternehmers gegenüber seinen Arbeitnehmern begleichen wollte.

Tenor:

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Neubrandenburg vom 17.10.2007 wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 362; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 612;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob der klägerische Anspruch auf Arbeitsentgelt durch eine Zahlung eines Dritten an eine irische Gewerkschaft und deren Auskehrung des Betrages an den Kläger erfüllt ist.