Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.02.2018 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 7.348,07 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Kosten einer Behandlung mittels AHIT® (Autohomologe Immuntherapie nach Kief).
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