Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 09.07.2010 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 40.000 € festgesetzt.
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