Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Aalen - vom 30. Oktober 2009 -
Der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert wird auf € 75.960,00 festgesetzt.
I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 richtet sich gegen die Wertfestsetzung des Arbeitsgerichts gem. §
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