Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27.02.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten steht die Anerkennung eines Skiunfalls als Arbeitsunfall im Streit.
Der 1966 geborene Kläger ist im Unfallzeitpunkt als Kaufmann bei der Fa. L. GmbH in K., einem Mitgliedsunternehmen der Beklagten, versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Die Fa. L. GmbH (im Folgenden: Arbeitgeberin) ist Tochterunternehmen der Konzernmutter L. R. GmbH (im Folgenden Konzernmutter) mit Sitz in G., Österreich.
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