Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Gewährung von Elterngeld auch für den 3. bis 8. Lebensmonat des am 29. März 2007 geborenen Kindes der Klägerin, hilfsweise die Gewährung höheren Elterngeldes ohne Anrechnung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|