LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.10.2012
L 11 KR 19/11
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 25.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KR 2783/08

LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.10.2012 (L 11 KR 19/11) - DRsp Nr. 2013/181

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2012 - Aktenzeichen L 11 KR 19/11

DRsp Nr. 2013/181

Von einer (illegalen) Arbeitnehmerüberlassung und nicht von einem Werkvertrag ist auszugehen, wenn sich der tatsächliche Geschäftsinhalt auf die Überlassung von Arbeitskräften beschränkt und der angebliche Werkunternehmer schon aufgrund seiner betrieblichen Organisation gar nicht in der Lage wäre, das (angeblich) versprochene Werk zu erstellen.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 25.11.2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, zu tragen.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig in Höhe von 19.950,44 € festgesetzt.

Tatbestand

Im Streit steht eine Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung für polnische Beschäftigte im Zeitraum vom 22.09.2003 bis 20.10.2003.