Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 28.07.2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Im Streit steht die Gewährung einer Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen A. T. (im Folgenden: Versicherter).
Die 1957 geborene Klägerin hatte den Versicherten nach ihren eigenen Angaben im Alter von 18 Jahren kennengelernt und lebte mit ihm seit 1980 in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Am 30.05.1981 wurde der Sohn, S. A. (im Folgenden: Zeuge A), geboren. Im gemeinsamen Haushalt lebte außerdem die Tochter der Klägerin, S. (im Folgenden: Zeugin S). Die Klägerin betreibt seit 1988 ein Autohaus.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|