Die Vollstreckung aus dem Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 31.07.2008 - Az:
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I. Das Sozialgericht Würzburg (
Die Klägerin beantragt, den Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zurückzuweisen. Sie hält das Urteil des
II. Der Antrag auf einstweilige Anordnung der Aussetzung der Vollstreckung ist zulässig und begründet.
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