LSG Bayern - Beschluss vom 15.12.2008
L 13 B 1025/08 R
Vorinstanzen:
SG München, vom 09.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KN 38/06

LSG Bayern - Beschluss vom 15.12.2008 (L 13 B 1025/08 R) - DRsp Nr. 2009/4563

LSG Bayern, Beschluss vom 15.12.2008 - Aktenzeichen L 13 B 1025/08 R

DRsp Nr. 2009/4563

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 9. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.

Gründe:

I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Ablehnung des Antrags auf Übernahme der durch die Beauftragung des Dr. P. entstandenen Kosten auf die Staatskasse.

Der Kläger und Beschwerdeführer begehrte in dem Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht München die Gewährung einer Rente wegen voller, hilfsweise wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Beklagte hatte diese mit Bescheid vom 14. Dezember 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Januar 2006 abgelehnt. Das Sozialgericht holte aktuelle Befundberichte ein und beauftragte den Internisten Dr. H. sowie die Psychiaterin und Nervenärztin Dr. M. mit der Erstellung von Gutachten.