Die Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Sozialgerichts Landshut vom 31. Oktober 2008 wird zurückgewiesen.
Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht hat das Sozialgericht Landshut -
Die für die Streitwertfestsetzung in sozialgerichtlichen Verfahren maßgeblichen Regelungen der Abs.
Zunächst ist wesentlich, ob der Antrag des Klägers eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betrifft. Dann ist deren Höhe maßgeblich (§
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