Die Erinnerung gegen den Kostenansatz vom 08.09.2008 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht kostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Erinnerung gegen den Kostenansatz der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 08.09.2008 ist nach §
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