Der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 04. Juli 2008 wird aufgehoben.
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe ab Antragstellung unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. L., B-Straße in B-Stadt, bewilligt.
I. Im zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren vor dem Sozialgericht Regensburg (
Bei dem am 14.02.1966 geborenen Kläger liegt laut Abhilfebescheid des Versorgungsamtes - Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberpfalz - vom 17.08.2007 ab dem 01.03.2007 ein Gesamt-GdB von 40 vor (Einzel-GdB von 30 für psychovegetative Störungen und seelische Störung).
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