LSG Bayern - Beschluss vom 23.12.2010
L 12 KA 110/10 B
Vorinstanzen:
SG München, vom 19.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 38 KA 401/07

LSG Bayern - Beschluss vom 23.12.2010 (L 12 KA 110/10 B) - DRsp Nr. 2011/3362

LSG Bayern, Beschluss vom 23.12.2010 - Aktenzeichen L 12 KA 110/10 B

DRsp Nr. 2011/3362

Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen Ziffer II des Beschlusses des Sozialgerichts München vom 19. November 2009 wird zurückgewiesen.

Gründe:

I. In dem dem Beschwerdeverfahren zugrunde liegenden Hauptsacheverfahren war dem Beschwerdeführer (Bf.) die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Ultraschall-Untersuchungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Anwendungsklasse IX, Anwendungsbereich 8, Brustdrüse) mit Bescheid der Beschwerdegegnerin (Bgin.) vom 11. Juli 2006 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22. Februar 2007 versagt worden. Grundlage dieser Entscheidung war, dass die Vorstandskommission Sonographie Kolloquien für den Bereich Gynäkologie aufgrund der Teilnahme des Bf. an dem Kolloquium am 28.06.2006 die Auffassung vertreten hatte, dass der Bf. zwar die nach der Ultraschall-Vereinbarung geforderten theoretischen Kenntnisse nachgewiesen habe, die praktischen Erfahrungen aber nicht ausreichend habe belegen können.