Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 31. Juli 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens, ob die Klägerin versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
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