Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 6. August 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Kostenerstattung einer Excimer-Laser-Behandlung (phototherapeutische Keratektomie - PTK -) in Höhe von 1.299,11 EUR.
Diese hat der Kläger am 18.12.2006 am rechten Auge wegen eines rezidivierenden Hornhauteinrisses aus dem Jahr 2004 im Augen-Laser-Zentrum Dr.H. auf eigene Kosten durchführen lassen, nachdem ein Therapieversuch mit hydrofiler Verbandslinse erfolglos geblieben war.
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