LSG Bayern - Urteil vom 10.12.2008
L 16 R 279/04
Vorinstanzen:
SG Landshut, vom 23.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RJ 352/03

LSG Bayern - Urteil vom 10.12.2008 (L 16 R 279/04) - DRsp Nr. 2009/8472

LSG Bayern, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen L 16 R 279/04

DRsp Nr. 2009/8472

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 23.01.2004 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

I. Die Beteiligten streiten über die Rückforderung der dem Kläger gewährten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit für die Zeit vom 01.10.2000 bis zum 31.12.2000 und über einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit ab dem 01.10.2000 bzw. Rente wegen voller Erwerbsminderung statt der gewährten Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab 01.01.2001.

Der Kläger ist 1951 geboren und kroatischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in seiner Heimat.