LSG Bayern - Urteil vom 14.02.2023
L 16 BA 9/20
Normen:
SGB IV § 7a Abs. 1; SGB IV § 7a Abs. 2; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1; SGB XI § 20 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; SGB XI § 71; SGB XI § 72; SGB XI § 36; SGB VI § 1 S. 1 Nr. 1; SGB III § 25 Abs. 1 S. 1; SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1; SGB XI a.F. § 45b; SGB XI a.F. § 45a;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 16.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 12 BA 92/18

Statusfeststellung bezüglich eines Betreuungsassistenten im häuslichen BereichSelbstständige Tätigkeit bezüglich einer Tagesbetreuung bei Erbringung ausschließlich nichtpflegerischer LeistungenEingliederung einer Betreuungsassistentin in den ambulanten PflegedienstVorhandensein eines Unternehmerrisikos bei Vergütung nach Stunden

LSG Bayern, Urteil vom 14.02.2023 - Aktenzeichen L 16 BA 9/20

DRsp Nr. 2023/6925

Statusfeststellung bezüglich eines Betreuungsassistenten im häuslichen Bereich Selbstständige Tätigkeit bezüglich einer Tagesbetreuung bei Erbringung ausschließlich nichtpflegerischer Leistungen Eingliederung einer Betreuungsassistentin in den ambulanten Pflegedienst Vorhandensein eines Unternehmerrisikos bei Vergütung nach Stunden

1. Eine Betreuungsassistentin, die Senioren im häuslichen Bereich eigenverantwortlich Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI (in der bis 31.12.2016 geltenden Fassung) erbringt, ohne eine Pflegetätigkeit auszuüben, keinen Weisungen des die Tätigkeit vermittelnden und gegenüber der Pflegekasse abrechnenden ambulanten Pflegedienstes hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung, keinen Dokumentationspflichten und keiner Kontrolle unterworfen ist sowie nicht in den Betrieb des Pflegedienstes eingegliedert ist, ist bei Vorliegen eines Unternehmerrisikos selbstständig tätig.