I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 21. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Forderung der von der Beklagten mit Bescheid vom 05.06.2009 geltend gemachten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Versicherten H. F. für den Zeitraum vom 22.02.2006 bis 31.08.2006 in der Gesamthöhe von 2.520,80 EUR.
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