LSG Bayern - Urteil vom 18.11.2008
L 15 VG 18/08
Vorinstanzen:
SG Augsburg, vom 26.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 VG 10/08

LSG Bayern - Urteil vom 18.11.2008 (L 15 VG 18/08) - DRsp Nr. 2009/4523

LSG Bayern, Urteil vom 18.11.2008 - Aktenzeichen L 15 VG 18/08

DRsp Nr. 2009/4523

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 26.08.2008 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Der Kläger macht einen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) geltend.

Mit Formularantrag vom 19.07.2007 hat der Kläger geltend gemacht, dass er unter massiven Schlafstörungen, Ängsten bis traumatischen Panikattacken, Dünnhäutigkeit, innerlicher Zerrissenheit, Aufschrecken sowohl Tag und Nacht mit Redefluss, Kopfschmerzen und Gereiztheit leide durch die Androhung von Prügeln und Schlägen durch das M.-Inkassoteam im Rahmen der Zwangsräumung seiner Wohnung durch seinen Vermieter E. F ... Der Kläger hat mit Schreiben vom 07.08.2007 einen Entlassungsbericht des Zentrums für Psychiatrie W. übersandt, wo der Kläger vom 08.05.2007 bis 31.05.2007 wegen der Diagnosen "akute Alkoholintoxikation, Alkoholabhängigkeit" in stationärer Behandlung war.