Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. April 2006 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob der Kläger in der Zeit vom 23.07.2004 bis 31.03.2008 in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Alleingeschäftsführer der C. beschäftigt gewesen war.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|