I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 27. Mai 2009 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Beklagte dem Kläger Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (bei Berufsunfähigkeit) zu gewähren hat.
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