Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 22.02.2006 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 11.11.2003 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente.
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