LSG Bayern - Urteil vom 30.09.2008
L 18 U 312/05
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 20.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 U 81/03

LSG Bayern - Urteil vom 30.09.2008 (L 18 U 312/05) - DRsp Nr. 2009/1224

LSG Bayern, Urteil vom 30.09.2008 - Aktenzeichen L 18 U 312/05

DRsp Nr. 2009/1224

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 20.07.2005 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, den Bescheid vom 18.11.2002 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 13.02.2003 abzuändern und dem Kläger als weitere Unfallfolgen ein leicht ausgeprägtes hirnorganisches Psychosyndrom und eine Druckschädigung des N.Peronäus rechts anzuerkennen und über den 31.01.2003 hinaus eine Rente nach einer MdE von 20 vH zu gewähren.

Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten beider Instanzen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

I. Streitig ist die Gewährung einer Rente.