LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.12.2011
L 3 R 952/10 WA
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 12.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 4241/02

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.12.2011 (L 3 R 952/10 WA) - DRsp Nr. 2012/1632

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2011 - Aktenzeichen L 3 R 952/10 WA

DRsp Nr. 2012/1632

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. Oktober 2005 wird zurückgewiesen.

Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten nur noch über die Höhe der dem Kläger ab 01. Januar 2002 gewährten Altersrente für langjährig Versicherte; streitig ist, ob der Zugangsfaktor wegen vorzeitiger Inanspruchnahme gekürzt werden durfte.

Der Kläger wurde 1938 geboren. Er leistete vom 01. April 1955 bis zum 30. April 1963 sowie vom 01. Januar 1968 bis zum 31. Dezember 2001 insgesamt für 505 Monate Pflichtbeiträge. In der Zeit vom 01. Mai 1963 bis zum 31. Dezember 1967 war er wegen Überschreitens der Jahresarbeitsverdienstgrenze nicht pflichtversichert und leistete freiwillige Beiträge.