Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 22. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtlichen Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Anerkennung und Entschädigung der bei ihm bestehenden chronischen Bronchitis mit Lungenüberblähung als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 4302 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).
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