LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.12.2010
L 8 R 54/00
Vorinstanzen:
SG Berlin - S 9 RA 2433/98*2 - 27.4.2000,

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.12.2010 (L 8 R 54/00) - DRsp Nr. 2011/20739

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen L 8 R 54/00

DRsp Nr. 2011/20739

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 27. April 2000 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten einschließlich derer des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Senats vom 7. August 2003, soweit diese erfolgreich war, sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Streitig ist im Zugunstenverfahren die Gewährung eines höheren Altersruhegeldes für Lebzeiten des Versicherten unter Berücksichtigung weiterer Versicherungszeiten in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung.

Die 1932 geborene Klägerin ist die Ehefrau und Erbin des 1926 in P/P geborenen und am 5. Juni 2008 in Israel verstorbenen Versicherten. Der Versicherte war Verfolgter des Nationalsozialismus.

Nach Kriegsende kam der Versicherte in das Gebiet der damaligen amerikanischen Besatzungszone Deutschlands, wo er sich in Lagern für Displaced Persons (DP) aufhielt. Durch Unterlagen belegt sind zeitweilige Aufenthalte in L (bei U), N-U und Bad W.