LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.12.2010
L 8 RA 41/04
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 04.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 38 RA 5596/02

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.12.2010 (L 8 RA 41/04) - DRsp Nr. 2011/20740

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2010 - Aktenzeichen L 8 RA 41/04

DRsp Nr. 2011/20740

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. März 2004 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits haben die Beteiligten einander Nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Im Streit ist die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech, Zusatzversorgungssystem Nr. 1 der Anlage 1 zum Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz - AAÜG-) für Zeiten der Beschäftigung im Zeitraum vom 15. November 1975 bis 30. Juni 1990 sowie der in diesem Zeitraum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte. Streitig ist insofern, ob der VEB Robotron-Vertrieb Berlin (RVB) als Beschäftigungsbetrieb zu den von der AVItech erfassten Betrieben zählt.