LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2008
L 17 R 1497/07
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 23 R 6034/06

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.12.2008 (L 17 R 1497/07) - DRsp Nr. 2009/14068

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2008 - Aktenzeichen L 17 R 1497/07

DRsp Nr. 2009/14068

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 6. September 2007 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Umstritten ist im Berufungsverfahren, ob der Kläger eine Anpassung der ihm von der Beklagten geschuldeten Altersrente zum 1. Juli 2006 verlangen kann.

Der 1934 geborene Kläger hat seinen Wohnsitz in den Niederlanden. Sein gesamtes Versicherungsleben hat er in den alten Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt. Mit Rentenbescheid vom 8. April 1994 gewährte die Beklagte dem Kläger für die Zeit ab 1. April 1994 Altersrente für Schwerbehinderte, Berufsunfähige und Erwerbsunfähige nach Vollendung des sechzigsten Lebensjahres.