LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.12.2010
L 8 R 872/10 WA
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 RA 324/04

LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.12.2010 (L 8 R 872/10 WA) - DRsp Nr. 2011/20743

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.12.2010 - Aktenzeichen L 8 R 872/10 WA

DRsp Nr. 2011/20743

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 18. März 2005 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat der Klägerin 1/5 der außergerichtlichen Kosten des Rechtsstreits zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist nur noch streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, für die Klägerin weitere Zeiten der Zugehörigkeit zu einem der in der Anlage 1 zum Gesetz zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets (AAÜG) genannten Zusatzversorgungssysteme und die während dieser Zeiten tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte festzustellen.