Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 12. März 2008 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen eine vom Disziplinarausschuss der Beklagten verhängte Geldbuße i.H.v. 1.000,- €.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|