LSG Hamburg - Beschluss vom 12.11.2018
L 1 KR 51/17

LSG Hamburg - Beschluss vom 12.11.2018 (L 1 KR 51/17) - DRsp Nr. 2019/5928

LSG Hamburg, Beschluss vom 12.11.2018 - Aktenzeichen L 1 KR 51/17

DRsp Nr. 2019/5928

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten darüber, ob Leistungen aus einem Gruppenversicherungsvertrag, den die B. mit der G., unter anderem für die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft N. (N.) vereinbart hat, zur Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen sind.