Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob Leistungen aus einem Gruppenversicherungsvertrag, den die B. mit der G., unter anderem für die Mitglieder der Lotsenbrüderschaft N. (N.) vereinbart hat, zur Beitragsbemessung in der Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen sind.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|