Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einer Umlage, die vom Beklagten zur Finanzierung der Beigeladenen erhoben wurde.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|