Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 14. April 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitgegenstand Die Klägerin begehrt, zum Teil im Wege der Neufeststellung, die Gewährung einer höheren Rente wegen Erwerbsminderung.
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