1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zu gelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einem Fersenbeinbruch, den der Kläger bei einem Arbeitsunfall erlitten hat.
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