Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hamburg vom 31. Januar 2007 wird zurückgewiesen. Die Feststellungsklage wird abgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des vertragsärztlichen Honorars für die Quartale I/2000 und II/2000 (im Folgenden I/00 bzw. II/00) im Streit.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|