LSG Hessen - Beschluss vom 19.12.2008
L 4 KA 106/08 ER
Vorinstanzen:
SG Marburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 45/08

LSG Hessen - Beschluss vom 19.12.2008 (L 4 KA 106/08 ER) - DRsp Nr. 2009/14215

LSG Hessen, Beschluss vom 19.12.2008 - Aktenzeichen L 4 KA 106/08 ER

DRsp Nr. 2009/14215

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig die Tätigkeit in dem Fachgebiet Gynäkologie an einem weiteren Ort in der C-Straße in C-Stadt, längstens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens (Az.: L 4 KA 68/08 / L 4 KA 93/08) in einem Umfang von 18 Wochenstunden zu gestatten.

2. Der Antragstellerin wird aufgegeben, an ihrem Vertragsarztsitz in A-Stadt, A Straße, in dem Fachgebiet Gynäkologie in einem Umfang von 20 Wochenstunden tätig zu sein.

3. Der Antragstellerin wird weiter aufgegeben, ein Tagebuch unter Angabe der jeweiligen täglichen Arbeitszeiten über die Verteilung der gynäkologischen Tätigkeit am Vertragsarztsitz in A-Stadt (A-Straße) und dem weiteren Ort in C Stadt (C-Straße) und unter Angabe der jeweils behandelten Versicherten zu führen und dieses Tagebuch der Antragsgegnerin zum 5. des nachfolgenden Monats vorzulegen sowie bei der Erbringung und Abrechnung einer Leistung den jeweiligen Ort der Leistungserbringung mit einer Betriebsstättennummer zu kennzeichnen.

4. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.

5. Die Antragstellerin hat ¾, die Antragsgegnerin hat ¼ der Kosten des Verfahrens zu tragen

6. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Gründe: